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   BGH, 02.06.1954 - VI ZR 263/53   

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BGH, 02.06.1954 - VI ZR 263/53 (https://dejure.org/1954,2636)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1954 - VI ZR 263/53 (https://dejure.org/1954,2636)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1954 - VI ZR 263/53 (https://dejure.org/1954,2636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 367
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1953 - VI ZR 103/52
    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - VI ZR 263/53
    Wenn der erkennende Senat in der Entscheidung vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 103/52 - (vgl. Gelhaar in DAR 1954, 28) ausgesprochen hat, an gefährlichen Kreuzungen sei auch der Vorfahrtberechtigte zu vorsichtigem Fahren jedenfalls dann verpflichtet, wenn durch Warnschilder auf die Gefährlichkeit der Kreuzung hingewiesen worden ist, so machte die Beschilderung im vorliegenden Falle dem Benutzer der Fr.allee zur Pflicht, sich im Hinblick darauf vorzusehen, ob er beim Befahren der Kreuzung nicht auf eine über den E.weg kommende Kolonne treffen würde.
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 1/67

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision von Zweiradfahrern;

    Er durfte die Vorfahrt dann nicht in Anspruch nehmen, wenn besondere Umstände auf eine Vorfahrtverletzung hindeuteten, mit anderen Worten, wenn er bei gehöriger Aufmerksamkeit in einem Zeitpunkt, in dem er einen Unfall noch verhindern konnte, erkennen mußte, daß einer der Wartepflichtigen das Vorfahrtrecht verletzen werde (Urteile des BGH vom 2. Juni 1954 - VI ZR 263/53 - VersR 1954, 367 = DAR 1954, 184 - VRS 7, 38 undvom 20. November 1962 - III ZR 155/61 - VersR 1963, 282).
  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55

    Rechtsmittel

    Gleichviel, ob der Kläger den Motorwagen des Lastzuges erst sah, als er aus der Baufluchtlinie der Neuen Straße heraustrat, oder ob der Lastzug schon vorher durch die Schaufenster des Eckgebäudes für ihn wahrnehmbar gewesen ist, genügte er daher, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, zunächst seinen Verpflichtungen, wenn er den Lastzug im Auge behielt, soweit ihm dies bei der pflichtgemäßen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich war; von der bisherigen Fahrweise mußte er zur Vermeidung eines Zusammenstoßes erst dann abstehen, als er erkennen konnte, daß ihm der Lastzugfahrer die Vorfahrt nicht gewährte (Entscheidung des Senats vom 28. April 1954 VI ZR 56/53 [vgl. Gelhaar DAR 1955, 29] und vom 2. Juni 1954 VI ZR 263/53 in VRS 7, 38 = DAR 1954, 184).
  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 240/55

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem

    Allerdings darf der Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrt nicht erzwingen; er muß daher von der Durchführung der Vorfahrt absehen, wenn er bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen kann, daß der Wartepflichtige das Vorfahrtsrecht verletzen werde (Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 - VRS 5, 92 Nr. 57, 20. November 1952 - VI ZR 2/52 - VRS 5, 87 Nr. 55 und 2. Juni 1954 - VI ZR 263/53 - VRS 7, 38 Nr. 13 = DAR 1954, 184).
  • BGH, 14.01.1958 - VI ZR 294/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem im

    Der Kläger konnte also zwar nicht ohne jede Rücksicht auf den kreuzenden Verkehr durchfahren, indem er auf seinem Vorfahrtrecht beharrte, er durfte sich nicht entgehen lassen, wenn Umstände hervortraten, die erkennen ließen, daß sein Vorfahrtrecht mißachtet werde (erkennender Senat VI ZR 263/53 vom 2. Juni 1954 = LM Nr. 11 zu § 13 StVO = VersR 1954, 367).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56

    Rechtsmittel

    Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).
  • BGH, 18.10.1960 - VI ZR 176/59

    Einschränkung des Vertrauens auf die richtige Verhaltensweise anderer

    Er muß aber von der Durchführung der Vorfahrt Abstand nehmen, wenn die Verkehrslage schwierig wird und ihm Anhaltspunkte zu der Befürchtung gibt, der Wartepflichtige werde möglicherweise sein Vorrecht verletzen(Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juni 1954 - VI ZR 263/53 - LM § 13 StVO HIN 11; BGH Urteil vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - VRS 4, 223).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 196/54
    Soweit es ihm bei der pflichtmässigen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich ist, muß er aber sein Augenmerk doch auch auf den aus der Seitenstrasse herannahenden Verkehr richten, damit es ihm nicht entgeht, wenn Umstände hervortreten, die erkennen lassen, daß sein Vorfahrtrecht von einem herankommenden Verkehrsteilnehmer mißachtet wird (Urteil des Senats vom 2. Juni 1954 VersR 1954, 367 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 321/54
    Auf die Revision der Beklagten hat der erkennende Senat durch das in VersR 1954, 367 abgedruckte Urteil vom 2. Juni 1954 das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
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